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Sachzuwendungen an Arbeitnehmern aktuell

Das Wichtigste im Überblick

Das Thema

Sachzuwendungen spielen in Unternehmen eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Um aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen zu können und so bei der Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, ist genaue Kenntnis der Rechtslage notwendig.

Im Seminar werden Lohn- und Gehaltsabrechnerinnen, Mitarbeiterinnen in Personalbüros und Angehörige der steuerberatenden Berufe detailliert über die aktuellen Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmer informiert und gewinnen so Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten.

Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmenden grundsätzliche und aktuelle Informationen zur Gewährung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer.

In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für Handlungsmöglichkeiten zur lohnsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen gegeben.

Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden

 

 

 

Seminarinhalte

 
  • Einführung zu den lohnsteuerlichen Grundsätzen
  • Aufmerksamkeiten (Sachgeschenke bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen
  • Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs / der Sachbezugswerte
  • 50 €-Sachbezugsfreigrenze
    u. a. Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/pauschal versteuerten Bezügen, Prüfung der Freigrenze, Guthabenkarten und Gebührenübernahme, Firmenfitnessmitgliedschaften
  • Aktuelles zu Gutscheinen und Guthabenkarten
  • Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten
  • Aktuelles zu Betriebsveranstaltungen
    u. a. Gesetzänderung ab 2026 zur Pauschalierung
  • „Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen („Einzelveranstaltungen“)
  • Arbeitnehmerbewirtung
    z. B. Kantinenessen, Restaurantschecks, Dienstreise, Geschäfts- und Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen
  • Gesundheitsförderung
  • Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten!

Sachzuwendungen an Arbeitnehmern

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Sachzuwendungen an Arbeitnehmern aktuell

Seminargebühr je Teilnehmer

Online: 320,– zzgl. MwSt.

Inkl. umfangreicher Arbeitsunterlagen sowie Teilnahmezertifikat
Präsenzveranstaltungen inkl. Mittagessen und Pausengetränke

halbtägig, Vormittags 09.00 bis 12.15 Uhr oder Nachmittags 13.00 bis 16.15 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

Lohnsteuerrecht

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Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Dipl. Finanzwirt Daniel Heidemann
Oberfinanzdirektion
Dipl. Finanzwirt Lukas Bauerdick
Ministerium der Finanzen
Ralf Vogelsang
Oberfinanzdirektion Rheinland
Matthias Janitzky

Lohnsteuerreferat OFD NRW – Matthias Janitzky hält Vorträge an der Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW und ist nebenberuflich als Referent und Autor tätig.

Tobias Arndt
Dipl. Finanzwirt

Herr Tobias Arndt ist seit 2004 in der Finanzverwaltung NRW tätig (davon 13 Jahre im Lohnsteuerreferat der Oberfinanzdirektion NRW).