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Pauschalierung der Lohnsteuer

Das Wichtigste im Überblick

Das Thema

Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten!

Pauschalierungsmöglichkeiten erlangen vor dem Hintergrund der Vermeidung einer individuellen Besteuerung von Lohnbestandteilen beim Arbeitnehmer durch die Steuerübernahme durch den Arbeitgeber ein bedeutsames Wirkungs- und Beratungsfeld.

In diesem Kurzseminar zur Pauschalierung der Lohnsteuer von Sachzuwendungen werden Lohn- und Gehaltsabrechner, Lohnbuchhalter, Mitarbeiter in Personalbüros und Angehörige der steuerberatenden Berufe praxisnah darüber informiert, welche Möglichkeiten bestehen, dass Arbeitgeber bestimmte geldwerte Vorteile und Sachbezüge rechtssicher so versteuern können, dass die individuelle Versteuerung beim Arbeitnehmer vermieden werden kann.

Die Teilnehmer gewinnen so einen Überblick bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten.

In zahlreichen Praxisbeispielen werden in ausgewählten Pauschalierungsmöglichkeiten zudem Anwendungsbereiche sowie wichtige Tipps für denkbare Umsetzungs- und Handlungsmöglichkeiten gegeben.

Änderungen aus aktuellem Anlasse bleiben vorbehalten!

Seminarinhalte

Pauschalierung der Lohnsteuer

  • z. B. Besonderheiten bei der Pauschalierung für eigene Mitarbeiter, Wahlrechte, Bindungswirkung, Ausschlussfälle und Folgen der Pauschalierung
  • Sachzuwendungen und „Zusammenspiel“ mit der 50 €-Grenze
  • „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“
  • Incentive- und Kundenveranstaltungen: was „fließt“ in die Pauschalierung
  • Pauschalierung und Bewirtung (was gehört dazu?), Geschäftsessen
  • VIP-Loge, Dauerkarten, Gutscheine
  • Bonusprogramme, Verlosungen, Geschenke an Kunden
  • Bemessungsgrundlage (welche Kosten sind in die Pauschalierung einzubeziehen?)
  • Pauschalierungswahlrechte
  • Tabellarischer Überblick über die Vorschrift § 40 EStG
  • Betriebsveranstaltung: Umgang mit steuerpflichtigem Arbeitslohn, z. B. bei Teilnahme an mehreren Veranstaltungen, Teilnahme von betriebsfremden Personen (z. B. Geschäftspartner) und „anderer“ Arbeitnehmer, unterschiedliche Pauschalierungsnormen
  • Erholungsbeihilfen: Pauschalierung in Höhe bestimmter Freigrenzen bei Gewährung im Zusammenhang mit Urlaub
  • Dienstreise-Mahlzeiten in Höhe des Sachbezugswerts
  • Pauschalierung des Sachbezugs aus einer PC-/Tablet-/Smartphone-Übereignung oder verbilligtem Erwerb (gebrauchter) Geräte durch den Mitarbeiter
  • Internetzuschüsse: Zuschüsse zu den Kosten der privaten Internetnutzung des Mitarbeiters, 50 €-Vereinfachungsregelung
  • Übereignung einer Ladevorrichtung/Ladestation für das private Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug des Mitarbeiters
  • Firmenwagen: Pauschalierung des Sachbezugs aus der Firmenwagengestellung für die Fahrt zur Arbeit: u. a. Anwendung der „15-Tage-Vereinfachungsregelung“ und Folgen einer zu hohen Pauschalierung (z. B. bei Home-Office/Telearbeit), anteilige Kürzung der „15-Tage-Regelung“ (z. B. bei Home-Office/Telearbeit)
  • Job-Ticket-/Fahrkarten-Überlassung für die Fahrt zur Arbeit und privat: z. B. Wahlrecht des Arbeitgebers zur Pauschalierung des („steuerfreien“) Sachbezugs und Vermeidung der Anrechnung auf die Entfernungspauschale = „Doppelbegünstigung“

z. B. bei sonstigen Bezügen oder nach Außenprüfungen, in einer größeren Anzahl von Fällen

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Pauschalierung der Lohnsteuer

Seminargebühr je Teilnehmer

Online: 320,– zzgl. MwSt.

Inkl. umfangreicher Arbeitsunterlagen sowie Teilnahmezertifikat
Präsenzveranstaltungen inkl. Mittagessen und Pausengetränke

halbtägig, Vormittags 09.00 bis 12.15 Uhr oder Nachmittags 13.00 bis 16.15 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

Lohnsteuerrecht

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Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Dipl. Finanzwirt Daniel Heidemann
Oberfinanzdirektion
Dipl. Finanzwirt Lukas Bauerdick
Ministerium der Finanzen
Ralf Vogelsang
Oberfinanzdirektion Rheinland
Matthias Janitzky

Lohnsteuerreferat OFD NRW – Matthias Janitzky hält Vorträge an der Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW und ist nebenberuflich als Referent und Autor tätig.

Tobias Arndt
Dipl. Finanzwirt

Herr Tobias Arndt ist seit 2004 in der Finanzverwaltung NRW tätig (davon 13 Jahre im Lohnsteuerreferat der Oberfinanzdirektion NRW).