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Mahlzeiten / Bewirtungen / Verpflegungspauschalen aktuell

Das wichtigste im Überblick

Das Seminarziel – Ihr Nutzen

Mit dem Wachstumschancengesetz werden sich 2024 Neuerungen ergeben, die sich auch direkt auf die Mahlzeitengewährung auswirken werden. Daneben beginnt schon wieder das Chaos um Steuersätze auf Bewirtungsbelegen neu.

Durch die Reisekostenreform vor einigen Jahren wurde die Mahlzeitengewährung auf Reisen vollständig geändert. Durch die neue, sehr komplexe Systematik treten viele Fragen und Probleme in der täglichen Praxis auf.

Welche Mahlzeiten sind steuerpflichtig, und wann müssen konkret Kürzungen vorgenommen werden?  Wie berechne ich die Kürzung korrekt? Welche Besonderheiten ergeben sich im Ausland? Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
Wann sind Sachbezugswerte anzurechnen? Wie gehe ich am besten mit der Pauschalversteuerung um und in welchen Fällen ist das „M“ zu melden?

Im neuen Recht gibt es dazu viele Lösungsansätze und Gestaltungsmöglichkeiten.

In dieser Veranstaltung geben wir ihnen praktische Hinweise zur Umsetzung des aktuellen Rechts und zeigen Ihnen welche Neuregelungen sich aktuell ergeben. 

Im Focus stehen die aktuellen Neuregelungen
Neues BMF-Schreiben zu Reisekosten wirderwartet (Auswirkungen auch auf die Mahlzeitengewährung), das Brötchenurteil vom BFH

Bitte beachten Sie, dass in dieser Veranstaltung nur die aktuellen Regelungen im Bereich der Mahlzeiten/Verpflegungspauschalen/Bewirtungen behandelt.
Das vollständige Reisekostenrecht wird in den Seminaren „Praxis sowie Grundlagen der Reisekosten“ besprochen.

Diese Veranstaltung ist für Einsteiger im Bereich Reiskosten nicht geeignet.
Dieses Seminar dient zur Ergänzung der Veranstaltung „Praxis bzw. Grundlagen der Reisekosten“, und „Reisekostenreform“ oder für Teilnehmer, die bereits gute Grundkenntnisse in diesem Bereich haben.

Seminarinhalt
  • Systematik der neuen Mahlzeitengewährung
    • –Wie prüfe ich die Steuerpflicht bzw. Kürzung richtig,
  • Was ist eine Mahlzeit? Brötchen, Snacks?
  • Sonderfälle der Verpflegungspauschalen und deren Abrechnung (Mit einzelnen Übernachtungen, Zusammenrechnungen etc.)
  • Dreimonatsfrist aktuell – Berechnung sowie alle aktuellen Änderungen,
  • Pauschalierung der Verpflegungspauschale – Der Trick, die Kürzung zu umgehen,
  • „M“ – Der aktuelle Stand,
  • Auslandssachverhalte – Interessante Kürzungsvarianten,
  • Frühstücke – Die Besonderheiten der Abrechnung,
  • Bewirtung (Kollegen, Konzern, von und mit Dritten, Belege, Neuregelungen, Kürzungen, ohne Essen),
  • Die neue Belegerstattung – Voraussetzungen, der Trick mit der Dreimonatsfrist, Besteuerung etc.
  • Belohnungsessen und die Anwendung der 60-EUR-Grenze,
  • Das BMF-Schreiben zu Reisekosten. Alle Änderungen der Mahlzeitengewährung (Kürzungen bei Flügen jetzt in jedem Fall, Kürzungen in der Bahn, Brötchen als Mahlzeit, Dreimonatsfrist, Doppelte Haushaltsführung…….)
  • Alle Änderungen der Mahlzeitengewährung (Kürzungen bei Flügen jetzt in jedem Fall, Kürzungen in der Bahn, Brötchen als Mahlzeit, Dreimonatsfrist…….),
  • BMF zu Bewirtungsbelegen – Neue Angaben auf Bewirtungsbelegen notwendig, Digitalisierung
  • Steuersatz 7 % auf Speisen – Praktische Problemstellung insbesondere beim Hotelfrühstück
  • BFH-Urteile, Verwaltungsanweisungen und Verfügungen werden tagesaktuell besprochen

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen aus den Bereichen Personal, Fibu und TravelManagement die sich über alle aktuellen Änderungen und Neuerungen im Reisekostenrecht informieren möchten. Nicht für Einsteiger geeignet.

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23. Oktober 2024

Präsenz-Seminar
Frankfurt am Main
Seminarnr. 1562

Mahlzeiten / Bewirtungen / Verpflegungspauschalen aktuell

Seminargebühr je Teilnehmer

Vor Ort: 320,– zzgl. MwSt.
Online: 290,– zzgl. MwSt.

Inkl. Umfangreicher Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, Zertifikat

halbtägig, 9.00 bis 12.30 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

  • Bernd Hoven
    Bernd Hoven
    Steuerfachwirt

Passender Termin nicht dabei?

Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Bernd Hoven
Steuerfachwirt

langjährige praktische Erfahrung in der Personalabrechnung und als Referent für Steuerrecht