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Lohnsteuer-Update I. Halbjahr 2023

Das wichtigste im Überblick

Das Thema

Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und deren Umsetzung in der Praxis

 

Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung neuester Entwicklungen in der täglichen Praxis unentbehrlich, um im Unternehmen zeitnah und zugleich zukunftsorientiert auf Neuregelungen und

Änderungen reagieren zu können bzw. Mandanten entsprechend frühzeitig zu beraten.

 

Von daher sind nicht zuletzt sowohl die sich zum Jahreswechsel 2022/2023 ergebenden Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen als auch die aktuelle Rechtsprechung von besonderer Bedeutung, da diese sowohl von der Lohnabrechnung/ -buchhaltung als auch von Mitarbeiter*innen in Personalbüros und steuerberatenden Berufen in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind. Welche Änderungen haben sich nach dem Jahreswechsel noch ergeben? Was plant die neue Bundesregierung in diesem Bereich?

 

Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen endgültig ergebenden Änderungen und Neuregelungen für das I. Quartal 2023 werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Für die daraus resultierenden aktuellen Zweifelsfragen werden konkrete und praxisgerechte Hinweise gegeben.

 

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten!

 

Seminarinhalte „Lohnsteuer-Update I. Halbjahr 2023“

1. Aktuelle Gesetzesänderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

• Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 € (Allgemeines, Zweifelsfragen, Lohnerhöhungen, aktueller FAQ-Katalog)

• Erste Einblicke zur Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V

• Lohnsteuerabzug: elektronische Übermittlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern ab 2023/2024

• Erweiterung der Begünstigung bei Steuerklasse II ab 2023

• Vorsorgepauschale: vollständige Berücksichtigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2023

• Anhebung der Stunden- und Tageslohngrenze bei der Pauschalierung des Arbeitsentgelts aus einer kurzfristigen Beschäftigung ab 2023

• Anhebung der Stundenlohngrenze bei der Pauschalierung des Arbeitsentgelts bei Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft ab 2023

• Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und Folgen für den Lohnsteuerabzug

• Verlängerung und Ausweitung der Home-Office-Pauschale ab 2023

• Neuregelung der Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2023 und „Zusammenspiel“ mit der neuen Home-Office-Pauschale

• Auszahlung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern über die Einkommensteuerveranlagung 2022 in 2023

• Folgen der Rückforderung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber vor und nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2022

• Energiepreispauschale für Rentner und Studierende

• Steuerfreier Pflegebonus: Beachte Verlängerung der steuerfreien Auszahlungsmöglichkeit bis Mai 2023 für bestimmte Berufe

• Kantinenmahlzeiten: Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (2023)

• Anhebung der Freibeträge für Kinder und des Kindergeldes ab 2023

• Anhebung des „Ausbildungsfreibetrags“ ab 2023

• Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen) ab 2023 (höherer Freibetrag beim Lohnsteuerabzug)

2. Lohnsteuertarif 2023/ Besteuerungsgrenzen/ Steuerentlastungen 2023

• „Mehr „Netto vom Brutto“ durch Senkung der Grenzsteuersätze, Anhebung des Grundfreibetrags/ weiterer Abbau der kalten Progression/ Höhe der Freibeträge für Kinder/ „Start“ der Lohnbesteuerung in den Steuerklassen (= „lohnsteuerfreie Zone“)

• Erneut angepasste Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 und rückwirkende Anwendung ab Januar 2023

3. Neue Lohnsteuer-Richtlinien 2023

• u.a. Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen für die Fahrt zur Arbeit, Aufmerksamkeiten bis 60, Werkzeuggeld, Firmenwagengestellung, Wertansatz von Sachbezügen, 50 €-Grenze bei Gehaltsumwandlung zugunsten von Tickets/ Fahrkarten, Umzugskosten, Zuschläge für Sonntags-/ Feiertags-/ Nachtarbeit, Restaurantschecks/ Essenmarken/ Mahlzeitenzuschüsse an Arbeitnehmer, Wohnungsüberlassung an Mitarbeiter, Besuchsfahrten als Familienheimfahrt bei der doppelten Haushaltsführung, betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich, Verluste aus nebenberuflicher „Übungsleitertätigkeit“

4. Aktuelles „rund um den Firmenwagen“

• Überarbeitetes BMF-Schreiben zur Firmenwagengestellung an Arbeitnehmer (z. B. Fahrten zur Arbeit, 0,03 % oder 0,002%-Regelung, Home-Office, keine Nutzung des Firmenwagens für einen ganzen Monat, Zuzahlungen des Mitarbeiters zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens/ der Sonderausstattung oder zur Leasingsonderzahlung), Leasingsonderzahlung für den Firmenwagen bei Kostendeckelung

5. Neues zu den lohnsteuerlichen Reisekosten

• Aktuelle Urteile zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte und Folgen für Reisekosten und Firmenwagengestellung, Leiharbeitnehmer, neue Auslandspauschalen (Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen) ab 2023

6. Überarbeitetes BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen und Guthabenkarten

• z.B. Einlösung eines Gutscheins gegen einen anderen Gutschein, Universalgutscheincodes

7. Steuerklasse II/ Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

• Überarbeitetes BMF-Schreiben zur Gewährung der Steuerklasse II/ des Entlastungsbetrags, Gesetzesänderungen ab 2022 und weitere Begünstigung ab 2023, Steuerklasse II bei Eheschließung bzw. im Trennungsjahr, schädliche Haushaltsgemeinschaft bei Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen?, Verlängerung der Sonderregelung dazu?

8. Zweifelsfragen zur Betriebsveranstaltung

• u. a. Aufteilung der Gesamtkosten zur Überprüfung des Freibetrags von 110 €, „Online“-Betriebsveranstaltung

9. Pauschalierung (15 %) von Fahrtkostenzuschüssen für die Fahrt zur Arbeit

• Fahrten mit dem eigenen Pkw (Fahrtkostenzuschüsse), mit dem Firmenwagen (Pauschalierung des Sachbezugs), Anwendung der „15-Tage-Vereinfachungsregelung“

10. Elektromobilität

• Planungen der Bundesregierung in Sachen Elektromobilität, höhere Anforderungen zur Anwendung der „Viertelregelung“ für ab 2022 angeschaffte/ geleaste Hybridelektrofahrzeuge, Folgen der Verschiebung der Auslieferung von Hybridelektrofahrzeugen bei Lieferengpässen

11. 50 €-Sachbezugsfreigrenze

• Ansatz des geldwerten Vorteils mit dem Arbeitgeber-Aufwand (z. B. bei Firmenfitnessmitgliedschaften) und Anwendungsschreiben zur Ermittlung des monatlichen Vorteils

12. Sachbezüge

• Neue Sachbezugswerte für 2023, Abschlag wegen Mehrfachbelegung bei Unterkunftsgestellung

13. Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 % (§ 37b EStG)

• z. B. bei Verkaufsförderprogrammen, im „Zusammenspiel“ mit der 50 €-Sachbezugsfreigrenze

14. (Steuerfreier) Arbeitslohn

• u. a. Entgelt für die Anbringung von Werbung an den Privatfahrzeugen der Arbeitnehmer als Arbeitslohn, Ukraine-Hilfen: Unterstützungen/ Beihilfen an Arbeitnehmer und Arbeitslohnspenden und Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2023, Betreuungskosten als steuerfreie Fürsorgeleistungen, Betreuungskosten und Home-Office-Tätigkeit

15. Tarifermäßigte Besteuerung nach der „Fünftelregelung“

• u. a. Überstundenvergütungen für mehrere Jahre

16. ELStAM-Verfahren (Lohnsteuerabzugsverfahren)

• z. B. Steuerliche IdNR. für Geflüchtete aus der Ukraine, Wegfall der eTIN zur Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ab 2023

17. Werbungskosten

• z. B. ausschließlich bei Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung, Vereinfachung bei PC-Abschreibung, Entfernungspauschale

 
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Lohnsteuer-Update I. Halbjahr 2023

Seminargebühr je Teilnehmer

Online: 240,– zzgl. MwSt.

Inkl. Arbeitsunterlagen sowie Zertifikat

halbtägig, 9.00 bis 12.30 Uhr

Seminar-Flyer

Ihr Referent

Herr Dipl. Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen

 ·        Herr Schaffhausen ist seit Jahren in der Steuerabteilung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalens für die Lohnsteuer und Bereiche der Einkommensteuer zuständig und an vielen Änderungen und Neuregelungen direkt beteiligt.

·        Er ist u. a. Mitautor des führenden Lohnsteuer-Kommentars „Lexikon des Lohnbüros“ und wird als langjähriger Seminarleiter von Teilnehmer*innen besonders geschätzt.

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