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Firmenwagen und Elektromobilität

Das Wichtigste im Überblick

Das Thema

Die Elektromobilität spielt in der heutigen Zeit eine immer größere Rolle. Um den Umweltschutz zukunftsorientiert und nachhaltig zu unterstützen, fördert der Steuergesetzgeber diesen Bereich auch gezielt bei der Arbeitnehmerbesteuerung.

Dabei wird insbesondere die Überlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen als Firmenwagen und die Überlassung von Elektro-Bikes an Mitarbeiter steuerlich begünstigt. Daneben ermöglicht der Gesetzgeber dem Arbeitgeber auch, seine Mitarbeiter bei privaten Fahrzeugen dieser Art durch gezielte Steuerbefreiungen und Pauschalierungen steuerbegünstigt zu unterstützen.

Diese steuerlichen Fördertatbestände für Mitarbeiter sollten insbesondere Mitarbeiter*innen in Personalbüros, der Lohnabrechnung / -buchhaltung und steuerberatenden Berufen in der täglichen Praxis bekannt sein, um diese im Unternehmen zukunftsorientiert umzusetzen bzw. Mandanten vorausschauend zu beraten. Die einzelnen Steuerbegünstigungen werden im Webinar dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Für die daraus resultierenden aktuellen Zweifelsfragen werden konkrete und praxisgerechte Hinweise gegeben.

Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden.

Seminarinhalte

Firmenwagen und Elektromobilität

  • Ermittlung und Berechnung des Sachbezugs für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei Bruttolistenpreisregelung und Fahrtenbuchmethode

  • „Viertelung“ des Sachbezugs ab 2026 für reine Elektrofahrzeuge

  • Nutzung von Elektrofahrzeugen aus einem Fahrzeugpool

  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der Sachbezugsermittlung

Neuregelung ab 2026: Pauschaler Auslagenersatz ohne Nachweis der Stromkosten und bei Einzelnachweis der Stromkosten; Stromkostenpauschale

  • Überlassung E-Bikes an Arbeitnehmer

  • Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, E-Tretroller)

  • Besonderheiten bei der Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung

  • Pauschalierungsmöglichkeiten

  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der E-Bike-Überlassung an Mitarbeiter

  • Aufladen von E-Bikes im Betrieb des Arbeitgebers

  • Nutzung von Arbeitnehmer-E-Bikes für Dienstreisen

  • Steuerbefreiung für das elektrische Aufladen und Gestellung der Ladevorrichtung

  • Pauschalierung bei Übereignung der Ladevorrichtung und Barzuschüsse des Arbeitgebers

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Firmenwagen und Elektromobilität

Seminargebühr je Teilnehmer

Online: 320,– zzgl. MwSt.

Inkl. umfangreicher Arbeitsunterlagen sowie Teilnahmezertifikat
Präsenzveranstaltungen inkl. Mittagessen und Pausengetränke

halbtägig, Vormittags 09.00 bis 12.15 Uhr oder Nachmittags 13.00 bis 16.15 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

Lohnsteuerrecht

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Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Dipl. Finanzwirt Daniel Heidemann
Oberfinanzdirektion
Dipl. Finanzwirt Lukas Bauerdick
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Matthias Janitzky

Lohnsteuerreferat OFD NRW – Matthias Janitzky hält Vorträge an der Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW und ist nebenberuflich als Referent und Autor tätig.

Tobias Arndt
Dipl. Finanzwirt

Herr Tobias Arndt ist seit 2004 in der Finanzverwaltung NRW tätig (davon 13 Jahre im Lohnsteuerreferat der Oberfinanzdirektion NRW).