03. Februar 2025
Präsenz-Seminar
Frankfurt am Main
Seminarnr. 30603
In diesem Zusammenhang stellen sich auch wieder viele Fragen rund um das Reisekostenrecht.
Welche Anforderungen werden jetzt an Bewirtungsbelege gestellt? Wie kann Strom für E-Autos korrekt erstattet werden? Welche Maßnahmenpakete plant die Bundesregierung, die sich direkt auf die Reisekostenabrechnung auswirken?
Viele Fragen, auf die Sie in diesem Seminar eine konkrete Antwort erhalten.
Die verabschiedete Steuersatzänderung „nur für Speisen“ sorgt auch noch für viel Ärger.
Wie wird das Frühstück ausgewiesen?
Was ist mit Bewirtungsbelegen?
Auch hier erhalten Sie konkrete Informationen in unseren bewährten Seminaren.
Daneben werden natürlich auch die „Dauerbrenner“ im Reisekostenrecht sowie die weiteren Regelungen der Reisekostenreform besprochen, wie Frühstückabzüge, erste Tätigkeitsstätte mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten, PKW-Besteuerung, Belege und Umsatzsteuer, Fahrtkosten, Doppelte Haushaltsführung, Geschenke und Reisenebenkosten.
Grau ist alle Theorie: Fallbeispiele aus der Praxis sorgen dafür, dass Sie den detailreichen Stoff besser aufnehmen und in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Nicht umsonst ist diese Veranstaltung mit über 800 Terminen in den letzten 22 Jahren die erfolgreichste auf dem Gebiet der Reisekosten in Deutschland.
Seminarziele/Seminarschwerpunkte Teil I
Nach diesem Seminartag können Sie Reisekosten sicher abrechnen.
Seminarinhalte „Praxis der Reisekosten“ Teil I und II
Mitarbeiter/innen und Leiter aus dem Personal- bzw. Rechnungswesen sowie dem Sekretariat die detaillierte Kenntnisse im Reisekostenrecht erwerben bzw. aktualisieren und vertiefen möchten.
Seminargebühr je Teilnehmer
Inkl. Umfangreicher Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, Zertifikat
Seminar-Flyer
Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.
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langjährige praktische Erfahrung in der Personalabrechnung und als Referent für Steuerrecht