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Die betriebliche Altersversorgung

Das wichtigste im Überblick

Das Thema

Rente und Altersversorgung sind nach wie vor Top-Themen in der täglichen Praxis. Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Altersversorgung grundsätzlich neu geregelt.

Die meisten Arbeitnehmer können die komplexen Regelungen kaum überschauen. Auch in der täglichen Personalarbeit findet man kaum Zeit, um sich über das Thema genau zu informieren

Das Seminarziel – Ihr Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie konkrete Informationen zu allen aktuellen Vorsorgeformen der betrieblichen Altersversorgung.

Besonders das Alterseinkünftegesetz und aktuelle Rechtsfragen rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV) sind Seminarthema.

Auch die Behandlung der bAV in der Auszahlungs- bzw. Rentenphase wird besprochen, damit Sie ein genaues Gesamtbild dieses komplexen Themas erhalten.

Sie profitieren besonders von den aktuellen Kenntnissen der Referenten, die in der Oberfinanzdirektion und im Ministerium der Finanzen für die betriebliche Altersversorgung zuständig sind.

Themenschwerpunkte, Sie erfahren

  • welche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) es gibt und wie diese behandelt werden

 

  • was eine Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer konkret bringt

 

  • welche Neuregelungen, BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen es gibt und wie diese korrekt umgesetzt werden

 

  • welche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten sich aus der bAV ergeben und wie diese in der Praxis umgesetzt werden

 

  • welche Auswirkungen die bAV auf die private Altersversorgung hat

 

  • welche Rechte Arbeitnehmer auf Mitnahme der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel haben

 

  • wie sich die aktuellen BMF-Schreiben zur bAV auf die tägliche Praxis auswirken

 

  • welche besonderen Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten der Arbeitgeber zu beachten hat

 

  • alle Änderungen und Neuerungen durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

Seminarinhalt
  • Direktversicherungen
  • Direktzusagen
  • Pensionskassen
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskassen
  • Recht auf Entgeltumwandlung
  • Unverfallbarkeit / EU-Mobilitätsrichtlinie
  • Portabilität
  • Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlungen
  • Erweiterung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Neu- und Altzusagen
    • Abgrenzungen
    • Neuregelung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Steuerfreie Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Anwendungsbereich für Lohnsteuerpauschalierungen mit 20 % nach § 40b EStG
  • Kombinationsfälle nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Übergangsregelungen und Vertrauensschutz für bestehende Verträge/Zusagen
  • Wahlrecht für Arbeitnehmer zwischen Steuerfreiheit und Pauschalierung bei neuen Beschäftigungsverhältnissen
  • Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und die steuerlichen Folgen
    • bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität), Rechte des Arbeitnehmers
    • bei Betriebsschließungen
    • bei Unternehmensveräußerungen
  • Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten bei Betriebsrenten und gegenüber Versorgungseinrichtungen
  • Schrittweiser Übergang zum System der vollen nachgelagerten Rentenbesteuerung ab dem Jahr 2058
  • Gleichstellung von Renten und Beamtenpensionen ab 2058
  • Modifikation der Ertragsanteilsbesteuerung
  • Steuerfreiheit von Beiträgen zur privaten Altersversorgung
  • Kapitallebensversicherungen
  • Meldepflichten
  • Altersentlastungsbetrag
  • Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibeträge
  • Anwendungsschreiben zur bAV vom 12.08.2021 und 18.03.2022
  • Steuerfreiheit für die umlagefinanzierte Pensionskasse
  • Änderungen durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Sozialpartnermodell – reine Beitragszusage
  • Förderung von Geringverdienern
  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen aus dem Personal- bzw. Lohnbüro

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Die betriebliche Altersversorgung

Seminargebühr je Teilnehmer

Vor Ort: 560,– zzgl. MwSt.
Online: 450,– zzgl. MwSt.

Inkl. umfangreicher Arbeitsunterlagen sowie Teilnahmezertifikat
Präsenzveranstaltungen inkl. Mittagessen und Pausengetränke

1-tägig, 09.00 bis 17.15 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

  • Ralf Vogelsang
    Ralf Vogelsang
    Oberfinanzdirektion Rheinland
  • Dipl. Finanzwirt Lukas Bauerdick
    Dipl. Finanzwirt Lukas Bauerdick
    Ministerium der Finanzen

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Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Ralf Vogelsang
Oberfinanzdirektion Rheinland
Dipl. Finanzwirt Lukas Bauerdick
Ministerium der Finanzen