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Die betriebliche Altersversorgung

Das wichtigste im Überblick

Das Thema

Rente und Altersversorgung sind nach wie vor Top-Themen in der täglichen Praxis.

Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Altersversorgung grundsätzlich neu geregelt.

Die meisten Arbeitnehmer können die komplexen Regelungen kaum überschauen.
Auch in der täglichen Personalarbeit findet man kaum Zeit, um sich über das Thema genau zu informieren

Das Seminarziel – Ihr Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie konkrete Informationen zu allen aktuellen Vorsorgeformen der betrieblichen Altersversorgung.
Besonders das Alterseinkünftegesetz und aktuelle Rechtsfragen rund um die bAV sind Seminarthema.

Auch die Behandlung der bAV in der Auszahlungs- bzw. Rentenphase wird besprochen, damit Sie ein genaues Gesamtbild des komplexen Themas erhalten.
Sie profitieren besonders von den aktuellen Kenntnissen der Referenten, die in der Oberfinanzdirektion für die bAV zuständig sind.

Themenschwerpunkte, Sie erfahren

  • welche Durchführungswege es in der bAV gibt und wie diese behandelt werden,
  • was eine Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer konkret bringt,
  • welche Neuregelung, BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen es gibt und wie diese korrekt umgesetzt werden,
  • welche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten sich aus der bAV ergeben und wie diese in der Praxis umgesetzt werden,
  • welche Auswirkungen die bAV auf die private Altersversorgung hat,
  • welche Rechte der Arbeitnehmer auf Mitnahme der bAV bei Arbeitgeber wechsel hat,
  • wie sich die aktuellen BMW-Schreiben zur bAV auf die tägliche Praxis auswirken,
  • welche besonderen Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten der Arbeitgeber zu beachten hat.

 

Mit allen Änderungen und Neuerungen durch das betriebsrentenstärkungsgesetz (Geringverdienerregelung – Erstattungsmöglichkeit bei AG-Beteiligung-, Vervielfältigungsregelung beim Ausscheiden etc.)

Seminarinhalt
  • Direktversicherungen
  • Direktzusagen
  • Pensionskassen
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskassen
  • Recht auf Entgeltumwandlung
  • Unverfallbarkeit / EU – Mobilitätsrichtlinie
  • Portabilität
  • Sozialversicherungsfreiheit bei Engeltumwandlungen
  • Erweiterung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Neu- und Altzusagen – Abgrenzungen / Neuergelung durch Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • steuerfreie Vervielfältigunsregelung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Anwendungsbereich für Lohnsteuerpauschalierungen mit 20 % nach § 40b EStG
  • Kombinationsfälle § 3 Nr. 63 EStG
  • Übergangsregelungen und Vertrauensschutz für bestehende Verträge/Zusagen
  • Wahlrecht für Arbeitnehmer zwischen Steuerfreiheit und Pauschalierung bei neuen Beschäftigungsverhältnissen
  • Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und die steuerlichen Folgen
  • a) bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität), Rechte des AN
  • b) bei Betriebsschließungen
  • c) bei Unternehmensveräußerungen
  • Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten bei Betriebsrenten und gegenüber Versorgungseinrichtungen
  • Schrittweiser Übergang zum System der vollen nachgelagerten Rentenbesteuerung ab dem Jahre 2040
  • Gleichstellung von Renten und Beamtenpensionen ab 2040
  • Modifikation der Ertragsanteilsbesteuerung
  • Steuerfreiheit von Beiträgen zur privaten Altersversorgung
  • Kapitallebensversicherungen
  • Meldepflichten
  • Altersentlastungsbetrag
  • Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibeträge
  • Das Anwendungsschreiben zur bAV vom 06.12.2017
  • Die Steuerfreiheit für die umlagefinanzierte Pensionskasse
  • Sozialpartnermodell – reine Beitragszusage
  • Förderung von Geringverdienern
  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen aus dem Personal- bzw. Lohnbüro

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05. November 2024

Präsenz-Seminar
Frankfurt am Main
Seminarnr. 3566

Die betriebliche Altersversorgung

Seminargebühr je Teilnehmer

Vor Ort: 490,– zzgl. MwSt.
Online: 420,– zzgl. MwSt.

Inkl. Umfangreicher Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, Zertifikat

1-tägig, 09.00 bis 17.15 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

  • Ralf Vogelsang
    Ralf Vogelsang
    Oberfinanzdirektion Rheinland

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Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Ralf Vogelsang
Oberfinanzdirektion Rheinland