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Entgelttransparenzgesetz & EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Das wichtigste im Überblick

Das Seminarziel – Ihr Nutzen

Entgelttransparenzgesetz & EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die praktische Umsetzung der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland zum 07.06.2026

Mit Wirkung zum 07.06.2026 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Vom Bewerbungsverfahren bis zum laufenden Beschäftigungsverhältnis sind geschlechterspezifische Entgeltunterschiede offenzulegen und zu begründen.

Für Personalabteilungen bedeutet das: neue Auskunftspflichten, angepasste Vergütungsstrukturen, erweiterte Dokumentation und ein deutlich erhöhtes Haftungs- und Prüfungsrisiko.

 

In unserem praxisorientierten Seminar zeigen wir Ihnen kompakt und verständlich,

  • welche konkreten Pflichten auf Arbeitgeber zukommen,

  • wie Sie Entgeltstrukturen rechtssicher gestalten,

  • welche Auskunfts- und Berichtspflichten die HR-Praxis betreffen,

  • und wie Sie sich optimal auf Prüfungen, Auskunftsverlangen und mögliche Streitfälle vorbereiten.

Themenschwerpunkte und was Sie erfahren:

 

Rechtliche Grundlagen

  • Entgelttransparenzgesetz nach derzeitiger Rechtslage

  • EU-Entgelttransparenzrichtlinie

  • Gesetzentwurf „Entgelttransparenzgesetz neu“

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

 

Einordnung aktueller Entscheidungen zum Entgelttransparenzgesetz

(u. a. BAG, Urteil v. 23.10.2025, „Paarvergleich“; BAG, Urteil v. 16.02.2023, „besser verhandelt“)

 

Einzelfragen zur Entgelttransparenzrichtlinie

  • Gehaltsoffenlegung in der Anbahnungsphase eines Arbeitsverhältnisses

  • Fragerecht nach Vorverdienst im Bewerbungsgespräch

  • Auskunftsanspruch + Hinweispflicht

  • Berichtspflichten

 

Kriterien für diskriminierungsfreie Entgeltsysteme

(Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen – Problemfelder: Arbeitsmarktsituation, Berufserfahrung/Betriebszugehörigkeit, Teilzeitbeschäftigung)

 

Weitere Themen

  • Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen, insbesondere arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen

  • Schadensersatz, Entschädigung, Bußgelder

  • Prozessuale Einzelfragen (insbes. Darlegungsregelung nach § 22 AGG)

  • Mitbestimmung Betriebsrat (Informationspflichten, Schulungsanspruch, erzwingbare Mitbestimmung, Eingruppierung)

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Entgelttransparenzgesetz & EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Seminargebühr je Teilnehmer

Online: 320,– zzgl. MwSt.

Inkl. umfangreicher Arbeitsunterlagen sowie Teilnahmezertifikat
Präsenzveranstaltungen inkl. Mittagessen und Pausengetränke

halbtägig, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

Passender Termin nicht dabei?

Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Klaus Kuka
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator

Klaus Kuka ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

Benjamin Kura
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht