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Entgelttransparenzgesetz & EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Das wichtigste im Überblick

Das Seminarziel – Ihr Nutzen

Entgelttransparenzgesetz & EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die praktische Umsetzung der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland zum 07.06.2026

Mit Wirkung zum 07.06.2026 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Vom Bewerbungsverfahren bis zum laufenden Beschäftigungsverhältnis sind geschlechterspezifische Entgeltunterschiede offenzulegen und zu begründen.

Für Personalabteilungen bedeutet das: neue Auskunftspflichten, angepasste Vergütungsstrukturen, erweiterte Dokumentation und ein deutlich erhöhtes Haftungs- und Prüfungsrisiko.

 

In unserem praxisorientierten Seminar zeigen wir Ihnen kompakt und verständlich,

  • welche konkreten Pflichten auf Arbeitgeber zukommen,

  • wie Sie Entgeltstrukturen rechtssicher gestalten,

  • welche Auskunfts- und Berichtspflichten die HR-Praxis betreffen,

  • und wie Sie sich optimal auf Prüfungen, Auskunftsverlangen und mögliche Streitfälle vorbereiten.

Themenschwerpunkte und was Sie erfahren:

 

Rechtliche Grundlagen

  • Entgelttransparenzgesetz nach derzeitiger Rechtslage

  • EU-Entgelttransparenzrichtlinie

  • Gesetzentwurf „Entgelttransparenzgesetz neu“

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

 

Einordnung aktueller Entscheidungen zum Entgelttransparenzgesetz

(u. a. BAG, Urteil v. 23.10.2025, „Paarvergleich“; BAG, Urteil v. 16.02.2023, „besser verhandelt“)

 

Einzelfragen zur Entgelttransparenzrichtlinie

  • Gehaltsoffenlegung in der Anbahnungsphase eines Arbeitsverhältnisses

  • Fragerecht nach Vorverdienst im Bewerbungsgespräch

  • Auskunftsanspruch + Hinweispflicht

  • Berichtspflichten

 

Kriterien für diskriminierungsfreie Entgeltsysteme

(Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen – Problemfelder: Arbeitsmarktsituation, Berufserfahrung/Betriebszugehörigkeit, Teilzeitbeschäftigung)

 

Weitere Themen

  • Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen, insbesondere arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen

  • Schadensersatz, Entschädigung, Bußgelder

  • Prozessuale Einzelfragen (insbes. Darlegungsregelung nach § 22 AGG)

  • Mitbestimmung Betriebsrat (Informationspflichten, Schulungsanspruch, erzwingbare Mitbestimmung, Eingruppierung)

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Entgelttransparenzgesetz & EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Seminargebühr je Teilnehmer

Online: 320,– zzgl. MwSt.

Inkl. umfangreicher Arbeitsunterlagen sowie Teilnahmezertifikat
Präsenzveranstaltungen inkl. Mittagessen und Pausengetränke

halbtägig, 9.00 bis 12.30 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

Passender Termin nicht dabei?

Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Benjamin Kura
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Markus Schikorra
RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator (DAA)