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Die E-Rechnung

Das wichtigste im Überblick

Das Seminarziel – Ihr Nutzen

Verpflichtende Einführung der E-Rechnung im Bereich B2B ab 01.01.2025 für alle Unternehmen in Deutschland

Jetzt umstellen, bevor der Regelbetrieb kippt!

Seit 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können; eine Ausnahme für den Empfang gibt es nicht. Verweigert der Empfänger die Annahme oder fehlt die technische Fähigkeit, besteht kein Anspruch auf eine „Ersatz-PDF-Rechnung“ – und der Aussteller kann seine Pflicht trotzdem erfüllt haben.

Der eigentliche Countdown läuft jedoch auf der Ausgangsseite: Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im inländischen B2B-Bereich verpflichtend strukturierte E-Rechnungen (XML) ausstellen; kleinere Unternehmen profitieren nur noch befristet.

Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dabei wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die bisher in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können aber weiterhin zur Anwendung kommen.

Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert trotz Übergangsregelungen jedoch eine frühzeitige Anpassung der technischen und organisatorischen Prozesse. Unternehmen müssen die verbleibende Monate nutzen, um ihre Systeme entsprechend zu aktualisieren und Schulungen für ihre Mitarbeiter durchzuführen.

Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung aus 2025 verschärft u. a. die Abgrenzung von Formatfehlern vs. Geschäftsregelfehlern und betont den Nutzen von Validierungsanwendungen samt Aufbewahrung von Validierungsberichten. Alle Unternehmen in Deutschland müssen zukünftig diese neue technische Komponente der Validierung in die Rechnungseingangsprüfung und Rechnungsausgangsprüfung mit integrieren, da die Semantik und der Syntax der E-Rechnungsdatei nun eine ebenso wichtige Bedeutung haben, wie die bisherige Prüfung der Pflichtangaben des § 14 Abs.4 UStG.

Gerade im Rechnungseingang besteht bereits ab sofort ein erhebliches finanzielles Risiko durch einen evtl. versagten Vorsteuerabzug im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Im Webinar erhalten Sie den Umsetzungsfahrplan entlang der aktuellen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben 15.10.2024 und 15.10.2025): von Softwarelösungen zur Erstellung, XML-viewern und Archivierung bis zu typischen Fehlerbildern und Prüfpfaden.

Der Referent zeigt Ihnen anhand praktischer Beispiele, wie die Umstellung erfolgen kann.

Seminarinhalt 

Die E-Rechnung in Deutschland: Aktueller Stand und Umsetzung

1.1 Bisherige Regelungen für E-Rechnungen im Bereich B2B/B2C und mögliche E-Rechnungsformate
1.2 Anforderungen an die E-Rechnung aus den GoBD
1.2.1 Unveränderbarkeit (§ 146 Absatz 4 AO, § 239 Absatz 3 HGB)
1.2.2 Aufbewahrung (Rz. 113–124 GoBD)

2.1 Beispiel X-Rechnung – E-Rechnung an die Verwaltung – B2G
2.1.1 Richtlinie 2014/55 EU vom 16.04.2014
2.1.2 Norm EN 16931 – xml Datei
2.1.3 Semantik und Syntax der xml-Rechnung
2.1.4 XRechnung als Anwenderspezifikation im Bereich B2G
2.1.5 Rechtliche Grundlagen auf Bundesebene und Länderebenen
2.1.6 Beispiel zur Erzeugung von XRechnungen

2.2 ZUGFeRD – einheitliches Rechnungsformat für Deutschland
2.2.1 Erläuterung und Vorteile – Aufbau des Hybrid-Formats
2.2.2 ZUGFeRD-Profile
2.2.3 Beispiel der Erzeugung von ZUGFeRD-Rechnungen

3.1 Einleitung – Vorhaben auf europäischer Ebene

4.1 Der neue Rechnungsparagraph – § 14 UStG ab 01.01.2025
4.1.1 Definition E-Rechnung – § 14 Abs. 1 S. 3 und Nr. 1 UStG n.F.
4.1.2 Möglichkeit der Verwendung anderer Formate – § 14 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UStG n.F.
4.1.3 Verpflichtung zur E-Rechnung im Bereich B2B – § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG n.F.

4.2 Übergangsregelungen – § 27 Abs. 38 Nr. 1–3 UStG n.F.

4.3 Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
4.3.1 Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise
4.3.2 Rechnungen von Kleinunternehmern

4.4 Schaubilder zur neuen E-Rechnung ab 01.01.2025

4.5 BMF-Schreiben vom 15.10.2024/15.10.2025 + FAQ vom 05.11.2025

4.6 Wesentliche Kernaussagen zur neuen E-Rechnung ab 01.01.2025 und folgende Jahre
4.6.1 Rechnungseingang
4.6.2 Rechnungsausgang

4.7 Praktische Tipps zur Umsetzung ab 01.01.2025
4.7.1 Aufbau der EN 16931 im Bereich B2B in Deutschland
4.7.2 Checkliste für Unternehmen zur Umsetzung der neuen E-Rechnung
4.7.3 Software zum Anzeigen von E-Rechnungen
4.7.4 Software zur Erstellung von E-Rechnungen
4.7.5 Software zur Validierung von E-Rechnungen

Inhalte des Webinars

  • Grundlagen für das Arbeiten mit elektronischen Rechnungen und elektronische Archivierung

  • Neue gesetzliche Anforderungen im B2B- und B2C-Bereich

  • Entwickelte Standards wie ZUGFeRD und XRechnung (B2G)

  • Der aktuelle Stand der E-Rechnung: VIDA, EN 16931, XRechnung – alle Details und Umsetzungsfristen

  • PDF-Rechnungen: Wie lange dürfen diese noch empfangen und versendet werden?

  • Übergangszeiträume: 2025–2026, 2027, 2028

  • Einführungsschreiben des BMF zur E-Rechnung und FAQ

  • Praktische Tipps und Checklisten für die Finanzbuchhaltung

  • Praxisbeispiele:

    • XML-Viewer

    • Erstellung von E-Rechnungen

    • Validierung von E-Rechnungen

 

Seminarziele

  • Aktuellen rechtlichen Anforderungen gerecht werden

  • Risiken bei ZUGFeRD-Rechnungen vermeiden

  • Technische und organisatorische Prozesse anpassen

  • Vorsteuerabzug korrekt sichern

 

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/innen und Leiter/innen aus dem Rechnungswesen bzw. der Steuerabteilung

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Die E-Rechnung

Seminargebühr je Teilnehmer

Online: 490,– zzgl. MwSt.

Inkl. Umfangreicher Arbeitsunterlagen & Zertifikat

1-tägig, 09.00 bis 17.00 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

  • Dipl. Finanzwirt (FH) Elmar Mohl
    Dipl. Finanzwirt (FH) Elmar Mohl
    Fachprüfer Umsatzsteuer bei einem Finanzamt für Groß-und Konzernbetriebsprüfung Finanzverwaltung NRW

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Dipl. Finanzwirt (FH) Elmar Mohl
Fachprüfer Umsatzsteuer bei einem Finanzamt für Groß-und Konzernbetriebsprüfung Finanzverwaltung NRW

Herr Mohl ist seit über 25 Jahren als Umsatzsteuer-Prüfer, davon nun 15 Jahre bei einem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung tätig.
Seit dem Jahr 2010 befasst er sich speziell mit der praktischen, elektronischen Rechnungslegung und digitaler Archivierung mit all ihren Facetten.
In diesem Jahr begann Herr Mohl neben den dienstlichen Schulungstätigkeiten auch mit der nebenberuflichen, selbständigen Tätigkeit als bundesweiter Referent.
Im Jahre 2023 begann seine weitere Tätigkeit als Gastdozent an der Bundesfinanzakademie im BMF.