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§13 b USTG - Erkennen und korrekt anwenden

Das wichtigste im Überblick

Das Seminarziel – Ihr Nutzen

§13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren erkennen und anwenden

Ein Praxisseminar mit einer Reise durch den § 13b UStG

Nettorechnung bei bestimmten Inlands-und Auslandssachverhalten

Rechnungsprüfung gehören zum Tagesgeschäft jedes Unternehmens. Der Leistungsempfänger muss selber erkennen, ob er die Umsatzsteuer wegen eines Steuerschuldwechsels nach § 13b UStG schuldet3.

Hintergrund

Der Gesetzgeber hat zur Sicherung des Steueraufkommen für bestimmte Leistungen den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gesetzlich geregelt. Da der § 13b UStG sehr umfassend ist, ist es in der Unternehmenspraxis nicht ganz den Überblick über die § 13b UStG- Tatbestände den Überblick zu behalten.

 

§13b UStG – Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft muss der Leistungsempfänger bei der Prüfung der Rechnung erkennen.  Vielleicht weist die Eingangsrechnung des Leistungserbringers einen offenen Steuerausweis unberechtigt aus, weil eigentlich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger wechselt oder der Rechnungsaussteller ist unzutreffender Weise vom Übergang der Steuerschuldnerschaft ausgegangen. Mit der Buchung der Rechnung müssen Fehler vermieden werden, da dies sowohl beim Rechnungsaussteller als auch beim Rechnungsempfänger mit negativen Konsequenzen verbunden ist. Dies muss erkannt werden, weil ansonsten der Verlust des Vorsteuerabzugs droht.

 

Seminarinhalt

Wieso – weshalb- warum?

Vorgaben nach EU – Recht

Risiken bei falscher Anwendung

Innergemeinschaftliche Dienstleistungen B2B Grundregel

Die Zusammenfassende Meldung und der Blick in die Umsatzsteuervoranmeldung

  • Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers
  • Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen
  • 13b bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen
  • 13b bei Übertragung von bestimmten Zertifikaten
  • 13b bei Altmetallen
  • 13b bei neuen Metallen
  • 13b bei Lieferungen von Tablets, Spielekonsolen, Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen
  • Besonderheiten beim Reverse-Charge-Verfahren § 13b Abs. 3 und 4 UStG

 

Ausnahmetatbestände vom Reverse-Charge-Verfahren § 13b Abs. 6 UStG

 

Die übrigen Tatbestände im Überblick- § 13b bei Gas und Elektrizität, Telekommunikationsleistungen

 

Voraussetzungen zur Anwendung der § 13b Tatbestände beim Leistungsempfänger

 

Steuerentstehung und Vorsteuerabzug

Die E- Rechnung für Inlandsumsätze ab 1.1.2025 ist nun mit dem Wachstumschancengesetz gesetzlich geregelt. Trotz zwei-/bzw. dreijähriger Übergangsregelung müssen Mandanten früh genug auf die Neuerungen eingestellt sein. Das Webinar gibt Ihnen einen Kurzüberblick über die Neuerungen und erläutert die Herausforderungen für die Unternehmen.

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§13 b USTG - Erkennen und korrekt anwenden

Seminargebühr je Teilnehmer

Online: 320,– zzgl. MwSt.

Inkl. Umfangreicher Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, Zertifikat

halbtägig, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Seminar-Flyer

Referenten

  • Gabriele Hoffrichter-Dahl
    Gabriele Hoffrichter-Dahl

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Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.

Gabriele Hoffrichter-Dahl