Elektromobilität in der Lohnsteuer: Überlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen/ E-Bikes an Mitarbeiter
Die Elektromobilität spielt in der heutigen Zeit eine immer größere Rolle.
Um den Umweltschutz zukunftsorientiert und nachhaltig zu unterstützen, fördert der Steuergesetzgeber diesen Bereich auch gezielt bei der Arbeitnehmerbesteuerung.
Dabei wird insbesondere die Überlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen als Firmenwagen und die Überlassung von Elektro-Bikes an Mitarbeiter steuerlich begünstigt.
Daneben ermöglicht der Gesetzgeber dem Arbeitgeber auch, seine Mitarbeiter bei privaten Fahrzeugen dieser Art durch gezielte Steuerbefreiungen und Pauschalierungen steuerbegünstigt zu unterstützen.
Diese steuerlichen Fördertatbestände für Mitarbeiter sollten insbesondere Mitarbeiter*innen in Personalbüros, der Lohnabrechnung/ -buchhaltung und steuerberatenden Berufen in der täglichen Praxis unbedingt bekannt sein, um diese im Unternehmen zukunftsorientiert umzusetzen bzw. Mandanten vorausschauend zu beraten.
Die einzelnen Steuerbegünstigungen werden im Webinar ausführlich dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert.
Für die daraus resultierenden aktuellen Zweifelsfragen werden konkrete und praxisgerechte Hinweise gegeben.
Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden
• Vor 2019 angeschaffte/ geleaste Fahrzeuge dieser Art
• „Halbierung“ des Sachbezugs für ab 2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge dieser Art bei Bruttolistenpreisregelung und Fahrtenbuchmethode
• „Stufenweise“ Verlängerung dieser Regelung bis einschließlich 2030
• „Viertelung“ des Sachbezugs ab 2020 für reine Elektrofahrzeuge
• Erhöhte Anforderungen für ab 2022 angeschaffte/ geleaste Fahrzeuge
• Verschiebung der Auslieferung von Hybridelektrofahrzeugen bei Lieferengpässen
• Nutzung von Elektrofahrzeugen aus einem Fahrzeugpool
• Ausblick: Planungen der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag
• Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der Sachbezugsermittlung
• Pauschaler Auslagenersatz ohne Nachweis der Stromkosten
• Einzelnachweis der Stromkosten
• Überlassung „großer“ E-Bikes an Arbeitnehmer
• Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, E-Tretroller)
• Überlassung „kleiner“ E-Bikes (Pedelecs) an Mitarbeiter
• Besonderheiten bei der Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung
• Erwerb (gebrauchter) „großer“ E-Bikes nach Ablauf der Leasinglaufzeit
• Erwerb (gebrauchter) „kleiner“ E-Bikes nach Ablauf der Leasinglaufzeit oder Übereignung durch den Arbeitgeber
• Pauschalierungsmöglichkeit in den beiden letztgenannten Fällen
• Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der E-Bike-Überlassung an Mitarbeiter
• Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter (Angehörige)
• Aufladen von E-Bikes im Betrieb des Arbeitgebers
• Nutzung von Arbeitnehmer-E-Bikes für Dienstreisen
• Steuerbefreiung für das elektrische Aufladen und Gestellung der Ladevorrichtung
• Pauschalierung bei Übereignung der Ladevorrichtung und Barzuschüsse des Arbeitgebers
1. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge als Firmenwagen
• Vor 2019 angeschaffte/ geleaste Fahrzeuge dieser Art
• „Halbierung“ des Sachbezugs für ab 2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge dieser Art bei Bruttolistenpreisregelung und Fahrtenbuchmethode
• „Stufenweise“ Verlängerung dieser Regelung bis einschließlich 2030
• „Viertelung“ des Sachbezugs ab 2020 für reine Elektrofahrzeuge
• Erhöhte Anforderungen für ab 2022 angeschaffte/ geleaste Fahrzeuge
• Verschiebung der Auslieferung von Hybridelektrofahrzeugen bei Lieferengpässen
• Nutzung von Elektrofahrzeugen aus einem Fahrzeugpool
• Ausblick: Planungen der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag
• Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der Sachbezugsermittlung
2. Steuerfreier Auslagenersatz beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs als Firmenwagen
• Pauschaler Auslagenersatz ohne Nachweis der Stromkosten
• Einzelnachweis der Stromkosten
3. Überlassung von Elektro-Bikes an Mitarbeiter
• Überlassung „großer“ E-Bikes an Arbeitnehmer
• Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, E-Tretroller)
• Überlassung „kleiner“ E-Bikes (Pedelecs) an Mitarbeiter
• Besonderheiten bei der Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung
• Erwerb (gebrauchter) „großer“ E-Bikes nach Ablauf der Leasinglaufzeit
• Erwerb (gebrauchter) „kleiner“ E-Bikes nach Ablauf der Leasinglaufzeit oder Übereignung durch den Arbeitgeber
• Pauschalierungsmöglichkeit in den beiden letztgenannten Fällen
• Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der E-Bike-Überlassung an Mitarbeiter
• Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter (Angehörige)
• Aufladen von E-Bikes im Betrieb des Arbeitgebers
• Nutzung von Arbeitnehmer-E-Bikes für Dienstreisen
4. Private Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge der Arbeitnehmer
• Steuerbefreiung für das elektrische Aufladen und Gestellung der Ladevorrichtung
• Pauschalierung bei Übereignung der Ladevorrichtung und Barzuschüsse des Arbeitgebers
Seminargebühr je Teilnehmer
Inkl. Arbeitsunterlagen, Zertifikat
Seminar-Flyer
Herr Dipl. Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen
· Herr Schaffhausen ist seit Jahren in der Steuerabteilung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalens für die Lohnsteuer und Bereiche der Einkommensteuer zuständig und an vielen Änderungen und Neuregelungen direkt beteiligt.
· Er ist u. a. Mitautor des führenden Lohnsteuer-Kommentars „Lexikon des Lohnbüros“ und wird als langjähriger Seminarleiter von Teilnehmer*innen besonders geschätzt.
Gerne könne wir nach Absprache auch individuelle Termine vereinbaren.
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