13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren erkennen und anwenden
Ein Praxisseminar mit einer Reise durch den § 13b UStG
Nettorechnung bei bestimmten Inlands-und Auslandssachverhalten
Rechnungsprüfung gehören zum Tagesgeschäft jedes Unternehmens. Der Leistungsempfänger muss selber erkennen, ob er die Umsatzsteuer wegen eines Steuerschuldwechsels nach § 13b UStG schuldet
Der Gesetzgeber hat zur Sicherung des Steueraufkommen für bestimmte Leistungen den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gesetzlich geregelt. Da der § 13b UStG sehr umfassend ist, ist es in der Unternehmenspraxis nicht ganz den Überblick über die § 13b UStG- Tatbestände den Überblick zu behalten.
13b UStG – Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft muss der Leistungsempfänger bei der Prüfung der Rechnung erkennen. Vielleicht weist die Eingangsrechnung des Leistungserbringers einen offenen Steuerausweis unberechtigt aus, weil eigentlich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger wechselt oder der Rechnungsaussteller ist unzutreffender Weise vom Übergang der Steuerschuldnerschaft ausgegangen.
Mit der Buchung der Rechnung müssen Fehler vermieden werden, da dies sowohl beim Rechnungsaussteller als auch beim Rechnungsempfänger mit negativen Konsequenzen verbunden ist. Dies muss erkannt werden, weil ansonsten der Verlust des Vorsteuerabzugs droht.
Ihr Nutzen:
Wieso – weshalb- warum?
Vorgaben nach EU – Recht
Risiken bei falscher Anwendung
Innergemeinschaftliche Dienstleistungen B2B Grundregel
Die Zusammenfassende Meldung und der Blick in die Umsatzsteuervoranmeldung
Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers
Voraussetzungen zur Anwendung der § 13b Tatbestände beim Leistungsempfänger
Steuerentstehung und Vorsteuerabzug
Folgen bei Nichtbeachtung eines § 13b UStG
Rechnungsberichtigung bei einem vermeintlichen § 13b USTG – BMF vom 18.9.2020
Rechnungen bei Reverse-Charge-Verfahren
E-Rechnungspflicht auch bei Reverse-Charge-Rechnungen
Seminargebühr je Teilnehmer
Inkl. Umfangreicher Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, Zertifikat
Seminar-Flyer
Gerne können wir nach Absprache auch Inhouse Termine vereinbaren.
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